Das Betreten von Pausenräumen für Prostituierte in einer Prostitutionsstätte durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes zu den üblichen Geschäftszeiten zum Zweck der Überwachung der Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften ist rechtlich zulässig.
Pausenräume von Prostituierten dürfen vom Ordnungsamt betreten werden
17. Februar 2023 15. Februar 2023