Kannte der Beamte den vorläufigen Charakter einer Stufenfestsetzung, hat er überzahlte Dienstbezüge zurückzuzahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die gegen einen Rückforderungsbescheid erhobene Klage einer Studiendirektorin ab.
Beamtin muss zu viel gezahlte Dienstbezüge zurückzahlen
9. Februar 2023 5. Februar 2023