Celle/Berlin (DAV). In der Gesetzlichen Krankenversicherung bleibt es Fachärzten und -ärztinnen der Radiologie vorbehalten, Leistungen der Serienangiographie zu erbringen. Die Beschränkung dient dem Interesse der Patienten.
Gefäßchirurgen sind keine Radiologen – Aufgaben vorbehalten
6. Februar 2023 5. Februar 2023