Wird eine abhängige Beschäftigung zwecks Wiederaufnahme einer pandemiebedingt aufgegebenen Selbständigkeit gekündigt, liegt zumindest ein Härtefall vor. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) mit Beschluss vom 01.09.2022 entschieden (Az. L 9 AL 106/22 B ER).
Pandemiefolgen bei Sperrzeit zu berücksichtigen
30. Januar 2023 24. Januar 2023