Limburg an der Lahn/Berlin (DAV). Bei der Räumung von Wohnraum obliegt den Richtern oftmals eine schwere Abwägung. In den seltensten Fällen ist die Sache eindeutig; tatsächlich haben meinst Mieter und auch Vermieter gute Gründe und schützenswerte Interessen vorzubringen: der Vermieter, der selbst versucht, sich seine Eigentumswohnung durch eine teure Finanzierung zu ermöglichen und der Mieter, der schon lange in der Wohnung lebt aber aus unverschuldeten Gründen die Miete nicht aufbringen kann.
Hohes Alter des Mieters alleine rechtfertigt keinen Räumungsstopp
18. Januar 2023 18. Januar 2023