Coburg/Berlin (DAV). Das so genannte Werkstattrisiko trägt allein der Schädiger und nicht der Geschädigte. Repariert die Werkstatt falsch, zu lange oder zu teuer, geht das zu Lasten des Schädigers. Der Geschädigte darf auf die Richtigkeit der Reparaturmaßnahmen vertrauen.
Autoreparatur – werden Desinfektionsmaßnahmen ersetzt?
8. Januar 2023 9. Januar 2023