Hauseigentümer müssen ihre Abfallbehältnisse für die Müllabfuhr dann an anderer geeigneter Stelle als an ihrem Grundstück selbst bereitstellen, wenn ihr Grundstück aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht vom Sammelunternehmen angefahren werden kann.
Müllabfuhr muss nicht rückwärts zum Grundstück fahren
6. Januar 2023 1. Januar 2023