Der 1.Senat des Bundessozialgerichts hat präzisiert (Urteil vom 13.Dezember 2022, Aktenzeichen B 1 KR 33/21 R), wann bislang nicht anerkannte innovative Behandlungsmethoden in einem Krankenhaus zur Anwendung kommen können und unter welchen Voraussetzungen eine innovative Behandlungsmethode das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative besitzt.
Hohe Anforderungen an die Feststellung des Potentials innovativer Behandlungsalternativen
15. Dezember 2022 15. Dezember 2022