Hohe Anforderungen an die Feststellung des Potentials innovativer Behandlungsalternativen

15. Dezember 2022

Der 1.Senat des Bundessozialgerichts hat präzisiert (Urteil vom 13.Dezember 2022, Aktenzeichen B 1 KR 33/21 R), wann bislang nicht anerkannte innovative Behandlungsmethoden in einem Krankenhaus zur Anwendung kommen können und unter welchen Voraussetzungen eine innovative Behandlungsmethode das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative besitzt.

Weiterlesen