Oldenburg/Berlin (DAV). Zahlt ein Arbeitgeber einen Corona-Bonus, kann er diesen nicht zurückverlangen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten nach der Zahlung kündigt. Eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam.
Corona-Bonus – Rückzahlungspflicht bei Eigen-Kündigung?
7. Dezember 2022 28. November 2022