Naumburg/Berlin (DAV). Ein Erbschein kostet Geld. Wer diesen beim Nachlassgericht beantragt, hat die dort anfallenden Gebühren zu bezahlen. Diese richten sich nach dem Nachlasswert. Dieser stellt den sog. Geschäftswert. Zur Ermittlung desselben fordert das Nachlassgericht die Antragsteller auf, ein Nachlassverzeichnis auf einem Wertermittlungsbogen einzureichen.
Kosten eines Erbscheins dürfen nur aufgrund eines Schätzwertes basierend auf vorliegenden Tatsachen festgesetzt werden
4. Dezember 2022 28. November 2022