Betriebe, die ihren Mitarbeitern zusätzliche freie Arbeitstage in Form von Altersfreizeit gewähren, können hierfür eine steuermindernde Rückstellung bilden. Dies hat der 12. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 10.11.2021 entschieden (12 K 2486/20).
Betriebe können steuermindernde Rückstellung für Altersfreizeit bilden
3. Dezember 2022 28. November 2022