Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat mit Beschluss vom 16. November 2022 entschieden, dass sich ein Arzt wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse gem. § 278 des Strafgesetzbuchs strafbar machen kann, wenn er ohne körperliche Untersuchung des Betroffenen Atteste zur Befreiung von der Maskentragepflicht erteilt (Az.: 2 Ss 137/22).
Ausstellung von Maskenattesten ohne ärztliche Untersuchung kann strafbar sein
30. November 2022 28. November 2022