Ausstellung von Maskenattesten ohne ärztliche Untersuchung kann strafbar sein

28. November 2022

Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat mit Beschluss vom 16. November 2022 entschieden, dass sich ein Arzt wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse gem. § 278 des Strafgesetzbuchs strafbar machen kann, wenn er ohne körperliche Untersuchung des Betroffenen Atteste zur Befreiung von der Maskentragepflicht erteilt (Az.: 2 Ss 137/22).

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