Umgefallener Weihnachtsbaum

21. November 2022

Die Klägerin kann von der beklagten Stadt aus übergegangenem Recht Zahlung wegen eines fehlerhaft nicht standsicher aufgestellten Weihnachtsbaums verlangen. Dies entschied der 22. Zivilsenat vom Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil, welches am 18. November 2022 verkündet wurde.

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