Berlin (DAV). Ist jemand in der „24-Stunden-Pflege zu Hause“ eingesetzt, steht ihm ein Mindestlohn zu. Dies gilt auch dann, wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart ist. Ist die Arbeitnehmerin bei der zu Pflegenden vor Ort eingesetzt, gilt zumindest eine Bereitschaftszeit, wenn niemand anderes dort ist.
Mindestlohn für häusliche 24-Stunden-Pflege?
23. November 2022 21. November 2022