Körperverletzung durch Zähne ziehen?

8. November 2022

Karlsruhe/Berlin (DAV). Zieht ein Zahnarzt einem Patienten mehrere Zähne, ohne dass ein medizinischer Grund vorliegt, liegt eine Körperverletzung vor. Da er „gefährliche Werkzeuge“ benutzt, liegt sogar eine „gefährliche“ Körperverletzung vor. Zahnärztliche Instrumente sind gefährliche Werkzeuge im Sinne des Strafrechts.

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