ALG II, das vom Jobcenter auf das im ALG-II-Antrag angegebene Girokonto überwiesen worden ist, ist dem Leistungsberechtigen wirksam erbracht worden, auch wenn dieser tatsächlich keinen Zugriff auf die ihm zustehenden Grundsicherungsleistungen hatte.
ALG II – Leistungsberechtigte müssen sicherstellen, dass Zahlungen sie auch erreichen
9. November 2022 12. November 2022