Geldautomatensprengung – 7 Jahre und 6 Monate

8. November 2022

Die 12. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hat ihr Urteil in dem Verfahren um zwei Niederländer wegen der Beteiligung an mehreren Geldautomatensprengungen in der gesamten Bundesrepublik gesprochen, Aktenzeichen 12 KLs 5/22. Die Angeklagten sind wegen Beihilfe zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Beihilfe zum Diebstahl in 5 Fällen sowie wegen Beihilfe zum Versuch der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Beihilfe zum Versuch eines Diebstahls für schuldig gesprochen worden.

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