Die 12. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hat ihr Urteil in dem Verfahren um zwei Niederländer wegen der Beteiligung an mehreren Geldautomatensprengungen in der gesamten Bundesrepublik gesprochen, Aktenzeichen 12 KLs 5/22. Die Angeklagten sind wegen Beihilfe zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Beihilfe zum Diebstahl in 5 Fällen sowie wegen Beihilfe zum Versuch der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Beihilfe zum Versuch eines Diebstahls für schuldig gesprochen worden.
Geldautomatensprengung – 7 Jahre und 6 Monate
7. November 2022 8. November 2022