Potsdam/Berlin (DAV). Der Kurierfahrer eines Transportunternehmens kann trotz eines Gewerbescheins abhängig beschäftigt sein. Das Transportunternehmen ist dann verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Kurierfahrer ein eigenes Fahrzeug nutzte.
Scheinselbständigkeit eines Kurierfahrers – zumeist abhängig beschäftigt
20. Oktober 2022 19. Oktober 2022