Scheinselbständigkeit eines Kurierfahrers – zumeist abhängig beschäftigt

19. Oktober 2022

Potsdam/Berlin (DAV). Der Kurierfahrer eines Transportunternehmens kann trotz eines Gewerbescheins abhängig beschäftigt sein. Das Transportunternehmen ist dann verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Kurierfahrer ein eigenes Fahrzeug nutzte.

Weiterlesen