Das Land Rheinland-Pfalz darf einen Bewerber für den Polizeidienst ablehnen, der über den gesamten oberen Rückenbereich eine Tätowierung mit den Worten „Loyalty, Honor, Respect, Family“ trägt. Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Beschluss vom
27. September 2022 entschieden.
Bewerber mit Rückentattoo darf kein Polizist werden
2. Oktober 2022 30. September 2022