Polizeidienstuntauglichkeit bei Blutgerinnungsstörung mit Thromboserisiko

1. September 2022

Leidet ein Bewerber an einer Blutgerinnungsstörung mit Thromboserisiko, fehlt ihm die erforderliche Eignung für die Einstellung in den Polizeidienst. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte einen auf die Zulassung an der Höheren Berufsfachschule für Polizeidienst gerichteten Eilantrag ab.

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