Abbruchkosten und Restwert eines zuvor zeitweise vollständig fremdvermieteten und zeitweise teilweise selbst genutzten Gebäudes sind sowohl nach dem räumlichen als auch nach dem zeitlichen Nutzungsumfang aufzuteilen. Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil (Az. 4 K 855/19 E) entschieden.
Monat: August 2022
Auto-Abo rechtlich wie Leasing – Angaben über Verbrauch erforderlich
München/Berlin(DAV). „Auto-Abos“ entsprechen in ihrer Grundkonzeption dem „Leasing“. Deshalb müssen Anbieter in ihrer Werbung auch über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen der Fahrzeugmodelle informieren. Diese Angaben sind wichtig für die Entscheidung der Kunden.
Falschparker – Auch Abschlepper müssen auf Kosten achten
München/Berlin(DAV). Ein Halter muss keine überhöhte Abschleppkosten für seine beiden falsch geparkten Pkw zahlen. Das Abschleppunternehmen darf keine zwei Abschleppwagen in kurzer Folge für kurze Umsetzungen losschicken, nur um Umsätze zu steigern. Dies war „rausgekommen“, da beide Autos dem selben Halter gehörten.
Unselbständige Stiftungen können kein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsempfänger sein
Unselbständige Stiftungen können im Hinblick auf von ihrem Träger an sie erbrachte Verwaltungsleistungen nicht Leistungsempfängerinnen im umsatzsteuerlichen Sinn sein. Dies hat der 5. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 05.05.2022 (5 K 1753/20 U) entschieden.
Sicherheitsabstand, wenn Fahrräder sich gegenseitig überholen?
Auto auf Waldparkplatz beschädigt – Gemeinde haftet bei Astbruch
Polizeibeamter im Schichtdienst kann nicht verlangen …
Ein im Wechselschichtdienst tätiger Polizeibeamter aus dem Kreis Lippe, der sich als Ratsherr ehrenamtlich engagiert, hat keinen Anspruch auf die hälftige Anrechnung der Zeiten der Mandatsausübung auf seine Arbeitszeit. Dies hat das Oberverwaltungsgericht mit verkündetem Urteil entschieden und die Klage des Beamten abgewiesen.
Täuschung über Corona-Impfstatus rechtfertigt fristlose Kündigung
Täuscht ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über seinen Impfstatus durch Vorlage eines falschen Impfnachweises, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Der 46-jährige Kläger war bei der Beklagten seit 2006 als Monteur beschäftigt. Im streitgegenständlichen Zeitraum durfte aufgrund der Gesetzeslage der Betrieb nur von Geimpften, Genesenen oder negativ Getesteten betreten werden.
Diskriminiert das Gendersternchen bei Stellenausschreibung?
Kiel/Berlin (DAV). Wer sich auf eine Stellenanzeige bewirbt, darf wegen seines Geschlechts nicht diskriminiert werden. Wird in dem Text der Anzeige ein sogenanntes Gendersternchen verwendet, liegt keine Diskriminierung mehrgeschlechtlicher Menschen vor. Diese soll gerade dadurch vermieden werden.
Verbot von Partys nach der Coronaschutzverordnung
Beschluss vom 21. Juni 2022 – 4 RBs 88/22 – Der 4. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm hat in einer Bußgeldsache wegen Verstoßes gegen das „Partyverbot“ nach der Coronaschutzverordnung die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Ahaus als unbegründet verworfen. Die Urteil des Amtsgerichts ist damit rechtskräftig.
Verwirkung des Courtageanspruchs eines Maklers
In einem Verfahren wegen Maklercourtage hatte der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm sich unter anderem mit der Verwirkung des Zahlungsanspruchs des Maklers zu beschäftigen. Werden wichtige, dem Makler bekannte Informationen zurückgehalten, kann der Zahlungsanspruch des Maklers entfallen. Weiß der Makler von der „Vermüllung“ einer Mietwohnung, muss er hierüber informieren.
SGB II – Gasheizofen als einmaliger Bedarf anerkannt
Arbeit lohnt sich auch für Rentner mit Ehefrau im ALG II-Bezug
Lebt von zwei Ehepartnern der eine von ALG II und der andere von einer Rente und zusätzlichem Erwerbseinkommen, so ist von den Erwerbseinkommen ein Freibetrag entsprechend § 82 Abs. 3 Satz 1 SGB XII in Höhe von 30 % (höchstens jedoch 50 % der Regelbedarfsstufe 1 von derzeit 449 €) abzusetzen.
Beim Beladen des Zustellfahrzeugs erlittene Abriss der Bizepssehne
Der beim Beladen des Zustellfahrzeugs erlittene Abriss der Bizepssehne stellt einen Dienstunfall dar. Das entschied das Verwaltungsgericht Aachen mit heute verkündetem Urteil. Der Kläger, ein Postbeamter, hob am 12. Mai 2020 ein etwa 30 kg schweres Paket in sein Zustellfahrzeug.