Landshut/Berlin (DAV). Auch in Ausnahmesituationen, wie einem behördlich angeordneten coronabedingten Lockdown, muss der erhebliche Arbeitsausfall für das Kurzarbeitergeld rechtzeitig angemeldet werden.
Trotz Lockdown – Anzeige für Kurzarbeitergeld nötig
26. August 2022 23. August 2022