Behauptet ein unter Einfluss von Drogen stehender Fahrerlaubnisinhaber, er habe die Drogen unbewusst zu sich genommen, bedarf es detaillierter, in sich schlüssiger und von der ersten Einlassung an widerspruchsfreier Darlegungen, die einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lassen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte einen gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis gerichteten Eilantrag ab.
Hohe Hürden für die Glaubhaftmachung einer unbewussten Drogeneinnahme
25. August 2022 23. August 2022