Landgericht Würzburg entscheidet zugunsten der Verbraucherzentrale (Az. 1 HK O 2034/21, nicht rechtskräftig). Ein Verbraucher hatte seinen Fitnessstudiovertrag fristgerecht gekündigt und den Betreiber des Fitnessstudios zur Rücküberweisung derjenigen Beträge aufgefordert, die er während des coronabedingten Lockdowns durchgehend gezahlt hatte (rund 200 €).
Fitnessstudio darf Anspruch auf Rückerstattung nicht verschweigen
18. August 2022 16. August 2022