Kosten in Höhe von 2.331,- EUR für die Verwahrung eines Kfz-Kennzeichens für die Dauer von nahezu einem Jahr sind unverhältnismäßig. Das hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 27. Juli 2022 entschieden.
Verwahrungskosten von 2.331,- EUR für ein Kfz-Kennzeichen sind unverhältnismäßig
16. August 2022 16. August 2022