Kiel/Berlin (DAV). Wer sich auf eine Stellenanzeige bewirbt, darf wegen seines Geschlechts nicht diskriminiert werden. Wird in dem Text der Anzeige ein sogenanntes Gendersternchen verwendet, liegt keine Diskriminierung mehrgeschlechtlicher Menschen vor. Diese soll gerade dadurch vermieden werden.
Diskriminiert das Gendersternchen bei Stellenausschreibung?
7. August 2022 3. August 2022