Potsdam/Berlin (DAV). Stürzt jemand auf dem Weg zum Geschäft eines Hörgeräteakustikers, gibt es keinen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch dann nicht, wenn mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde, bei der Arbeit ständig ein Hörgerät zu tragen.
Sturz auf dem Weg zum Hörgeräteakustiker kein Arbeitsunfall
1. August 2022 29. Juli 2022