Andernach/Berlin (DAV). Vor einem Kostenbescheid muss der Betroffene „angehört“ werden. Dies erfolgt meist durch die Übersendung des Anhörungsbogens, in dem auch die Folgen des Verstoßes aufgezeigt werden. Erfolgt die Anhörung nicht, ist der Kostenbescheid rechtswidrig.
Bußgeldverfahren wegen Parkverstoßes – Kostenbescheid nur bei Anhörung des Fahrzeughalter
2. Juli 2022 29. Juni 2022