Auf die Größe kommt es nicht an

18. Juli 2022

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass eine geringe Körpergröße keine Krankheit im Rechtssinne ist. Geklagt hatte eine junge Frau aus Bremen, die nach Abschluss des Wachstums nur eine Körpergröße von knapp 1,50 m erreicht hatte. Bei ihrer Krankenkasse beantragte sie die Kostenübernahme für eine operative Beinverlängerung.

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