Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass eine geringe Körpergröße keine Krankheit im Rechtssinne ist. Geklagt hatte eine junge Frau aus Bremen, die nach Abschluss des Wachstums nur eine Körpergröße von knapp 1,50 m erreicht hatte. Bei ihrer Krankenkasse beantragte sie die Kostenübernahme für eine operative Beinverlängerung.
Auf die Größe kommt es nicht an
19. Juli 2022 18. Juli 2022