Die Klägerin begehrt von der Beklagten als Haftpflichtversicherer Zahlung von EUR 846,38 nach Teilreparatur eines Verkehrsunfallschadens. Die Klägerin ließ zunächst ein Gutachten einholen, wonach das Fahrzeug weiterhin betriebs- und verkehrssicher war.
Abrechnung nach fiktiver Schadensberechnung
8. Juni 2022 9. Juni 2022