Die Stadt Neuwied durfte den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 610 v. H. anheben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Die Kläger sind Eigentümer von zum Wohnen genutzten Grundstücken im Gebiet der beklagten Stadt Neuwied und wurden in der Vergangenheit jährlich zur Grundsteuer B veranlagt.
Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 610 v. H. rechtmäßig
29. Mai 2022 29. Mai 2022