Schaffen wegeunfähige Versicherte ihren Pkw ab, haben sie Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, weil allein auf die tatsächlich zur Verfügung stehenden Hilfsmittel und Beförderungsmöglichkeiten abgestellt werden darf. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) im Urteil vom 08.10.2021 entschieden (L 4 R 1015/20).
EM-Rente bei Abschaffung des eigenen Pkw
25. Mai 2022 20. Mai 2022