Die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Grundstücke, die keinen Zugang bzw. keine Zufahrt zu einer Verkehrsanlage haben und auch nicht genutzt werden, scheidet aus. Dies gilt auch dann, wenn die Eigentümer dieses Grundstücks und des Anliegergrundstücks identisch sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab einer entsprechenden Klage teilweise statt.
Keine Ausbaubeiträge für ungenutzte Grundstücke
21. Mai 2022 20. Mai 2022