Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Flamencounterricht keine künstlerische Tätigkeit ist. Geklagt hatte eine selbständige Tanzdozentin, die seit 2017 hautberuflich eine Flamencoschule betreibt. Sie erteilt Unterricht in Form von Workshops, Schul-AGs und tänzerischen Fitnesskursen. Hinzu kommen gelegentliche Soloauftritte.
Flamenco als Kunst?
11. April 2022 10. April 2022