Frankfurt/Berlin (DAV). Ein Anwohner hat keinen Anspruch darauf, den Gehweg für eine Kabelleitung zum Aufladen seiner Fahrzeuge zu nutzen; auch nicht mit Kabelbrücken. Die Stadt darf die Nutzung mit dem Hinweis auf die notwendige Barrierefreiheit und mögliche Stolperfallen versagen.
Anwohner darf Gehweg nicht für Kraftfahrzeug Ladekabel nutzen
3. April 2022 29. März 2022