Zweibrücken/Berlin (DAV). Wer Verfahrenskostenhilfe (VKH) erhält, muss diese unter Umständen zurückzahlen. Die Raten richten sich nach der Höhe des Einkommens. Regelmäßige Einzahlungen auf ein Sparkonto für die Altersvorsorge dürfen dabei nicht auf die Höhe des Einkommens angerechnet werden.
Keine Anrechnung bei Ratenrückzahlung von Verfahrenskostenhilfe
26. März 2022 23. März 2022