Berlin (DAV). Das Verbraucherinformationsgesetz gewährt Auskunftsansprüche. Behörden dürfen entsprechende Anträge von verschiedenen Personen, die über eine Internetplattform gestellt werden, nicht wegen ihrer Vielzahl unter Hinweis auf ihre knappen Ressourcen ablehnen.
Vielzahl von Anfragen kein Ablehnungsgrund
23. März 2022 18. März 2022