In einer eigens einberufenen Sondersitzung hat der Bundesrat am 18. März 2022 Änderungen am Infektionsschutzgesetz gebilligt, die der Bundestag kurz zuvor beschlossen hatte. Nach dem Auslaufen der Rechtsgrundlage für die meisten Corona- Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) stehen daher weiterhin bestimmte Maßnahmen zur Pandemieeindämmung zur Verfügung.
Grünes Licht für neues Corona-Schutz-Regime
18. März 2022 18. März 2022