Koblenz/Berlin (DAV). Wer in einem Partywagen der Bahn wegen einer Vollbremsung stürzt, kann Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Das Bahnunternehmen kann sich nicht damit verteidigen, die Person habe sich nicht festgehalten. Dies ist auf einer Tanzfläche auch nicht möglich.
Bänderriss im Samba-Zug
15. März 2022 12. März 2022