Köln/Berlin (DAV). Gibt ein Arbeitgeber Homeoffice den Vorrang, kann er einem Mitarbeiter nicht einfach kündigen, weil dieser einen Bürostuhl mit nach Hause nimmt. Selbst dann, wenn dies ohne Absprache geschah.
Kündigung wegen mitgenommenen Bürostuhls ins Homeoffice?
6. März 2022 3. März 2022