Im Sozialrecht kann es vorkommen, dass hilfebedürftige Personen einen Antrag auf eine Sozialleistung stellen, die ihnen tatsächlich gar nicht zusteht. Ihr Antrag wird dann – manchmal nach langer Prüfung – abgelehnt. Oder es stellt sich nachträglich heraus, dass die Voraussetzungen für die beantragte Leistung tatsächlich gar nicht vorgelegen haben.
Nachholende Antragstellung auf ALG II – Ein hohler Zahn?
5. März 2022 3. März 2022