Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig. Dies hat der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 25.11.2021 (14 K 1178/20) entschieden.
Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig
1. März 2022 28. Februar 2022