Darmstadt/Berlin (DAV). Behinderte Menschen haben Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Dazu gehört auch die Förderung der Verständigung, wenn die Sprachfähigkeit eingeschränkt ist. Ein vierjähriges Kind hat Anspruch auf einen Hausgebärdensprachkurs, bei welchem die Gebärdensprache im häuslichen Umfeld unterrichtet wird. Es muss sich nicht auf einen logopädischen Kurs zur Unterstützten Kommunikation verweisen lassen.
Anspruch auf Gebärdensprachkurs für Vierjährige zu Hause
21. Februar 2022 17. Februar 2022