Das Verwaltungsgericht Halle hat dem Eilantrag einer Hallenserin gegen die Stadt Halle auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit ihres Genesenennachweises mit einer Dauer von 6 Monaten stattgegeben. Der ungeimpften Antragstellerin wurde im November 2021 nach einer Infektion mit dem Coronavirus von der Antragsgegnerin ein Genesensennachweis mit einer Gültigkeitsdauer bis Mai ausgestellt.
Vor dem 15. Januar 2022 ausgestellte Genesenennachweise mit einer Geltungsdauer von 6 Monaten sind nach wie vor gültig
18. Februar 2022 18. Februar 2022