Düsseldorf/Berlin (DAV). Nach einem Verkehrsunfall kann man Anspruch auf einen Verdienstausfallschaden haben. Dieser Anspruch kann auch dauerhaft sein. Ist der Geschädigte ein Schüler, kann anhand möglicher Berufswünsche der Verdienstausfallschaden geschätzt werden. Begründet er seine Berufswünsche aber nicht ausreichend, wird ein Mindesterwerbsschaden geschätzt.
Verdienstausfallschaden nach Verkehrsunfall – Schätzung möglich
25. Januar 2022 23. Januar 2022