München/Berlin (DAV). Nach dem EU-Recht können Leistungen verweigert werden, wenn man sie bereits aus einem anderen EU-Land bezieht. Es muss sich aber um vergleichbare Leistungen handeln. Daher haben Eltern, die österreichische Familienleistungen beziehen, weiterhin Anspruch auf bayerisches Familiengeld.
Familienleistungen in Österreich schließen Familiengeld in Deutschland nicht aus
15. Januar 2022 12. Januar 2022