Düsseldorf/Berlin (DAV). Für die Verbreitung von Fotos des Kindes in digitalen sozialen Medien ist die Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich. Können sich die Eltern darüber nicht einigen, kann das Sorgerecht in dieser Angelegenheit einem Elternteil übertragen werden.
Kinderfotos nur mit Zustimmung beider Eltern
11. Januar 2022 10. Januar 2022