München/Berlin (DAV). Um von der Maskenpflicht befreit zu werden, muss man ein ärztliches Attest haben. Ist das Attest falsch, kann man sich wegen des „Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ strafbar machen. Um verurteilt zu werden ist aber „Vorsatz“ erforderlich.
Maskenfrei – kein Vorsatz bei Verwendung angeblichen ärztlichen Attestes
7. Januar 2022 6. Januar 2022