Berlin (DAV). Wenn Reinigungskräfte bei der Arbeit eine OP-Maske tragen müssen, erhalten sie keinen tariflichen Erschwerniszuschlag. Selbst dann nicht, wenn der Tarifvertrag einen Zuschlag von 10 Prozent für eine persönliche Schutzausrüstung mit vorgeschriebener Atemschutzmaske vorsieht.
OP-Maske in Reinigungsbranche – kein tariflicher Erschwerniszuschlag
3. Januar 2022 30. Dezember 2021