Stuttgart/Berlin (DAV). Wer Fußgängerzonen kennt, kann sich nicht auf fehlende Verkehrsschilder für diese Bereiche berufen. Wenn man trotzdem dort entlangfährt, muss man das entsprechende Bußgeld auch zahlen.
Kenntnis von Verkehrsregelung reicht – Verkehrsschild muss nicht gesehen werden
9. Dezember 2021 6. Dezember 2021